Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

 
aufgrund der Corona-Epidemie weist das Präsidium des Bezirksverbandes mit dieser Rundmail auf folgende Verhaltensregeln für das Miteinander auf dem Vereinsgelände und in den Gärten hin, die sich aus den amtlichen Vorgaben und damit das nunmehr für Niedersachsen geltende Kontaktverbot ableiten.

– Jahreshauptversammlungen und Vorstandssitzungen sind, da sie gegen das nunmehr geltende Kontaktverbot verstoßen, derzeit unzulässig und zu verschieben.

– Gemeinschaftsarbeiten in der Kleingartenanlage im Frühjahr, die unumgänglich sind, sollten so organisiert und aufgeteilt werden, dass sie von einzelnen Gartenfreunden allein ausgeführt werden können. Nach Möglichkeit sind dieses Arbeiten auf einen Zeitpunkt nach dem Kontaktverbot / den Ausgangsbeschränkungen zu verschieben.

– Arbeiten im eigenen Garten können uneingeschränkt durch Einzelne / maximal zwei Personen des gleichen Hausstandes erledigt werden. Hier gelten aber auch die allgemeinen Regeln zur Eindämmung der Verbreitung des Virus, dass Risikopersonen (ältere und Personen mit Vorerkrankungen) sich von anderen fernhalten sollen.

– Feiern und Zusammenkünfte von mehreren Gartenfreunden im eigenen Garten sind aufgrund des Kontaktverbotes unzulässig. 

Diese Empfehlungen und Aussagen betreffen den heutigen Stand, Montag, den 23.03.2020 12:00 Uhr.

Halten Sie sich im Übrigen an die amtlichen Bekanntmachungen und Empfehlungen der Bundesregierung, der Landesregierung und der Landeshauptstadt sowie der Region Hannover und achten Sie darauf, dass diese ständig aktualisiert werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß gegen das für zunächst auf 14 Tage befristete Kontaktverbot mit Bußgeldern von bis zu 25.000,– € und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren belegt werden kann.

Seien Sie vernünftig und bleien Sie gesund!

 Das Präsidium